Recht & Praxis
KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen

In wenigen Wochen ist es so weit: Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung wirksam. Viele Schweizer KMU fragen sich jetzt: Betrifft mich das überhaupt? Die kurze Antwort: Wahrscheinlich ja, sobald dein Content in der EU sichtbar ist — und bei Social Media und Onlineshops ist er das praktisch immer. Die gute Nachricht: Sauber kennzeichnen ist einfach, und wer es richtig macht, gewinnt Vertrauen statt Reichweite zu verlieren.
Was genau verlangt die EU ab dem 2. August 2026?
Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt Transparenz bei KI-generierten und KI-manipulierten Inhalten. Für die Marketing-Praxis relevant:
KI-generierte Bild-, Audio- und Videoinhalte müssen als solche erkennbar sein — maschinenlesbar (z.B. in den Metadaten) und bei bestimmten Inhalten auch sichtbar für Menschen.
Deepfakes — also täuschend echte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse — müssen ausdrücklich offengelegt werden.
Chatbots und KI-Assistenten müssen sich als solche zu erkennen geben.
Die Pflicht trifft primär Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — aber wer KI-Content kommerziell veröffentlicht, steht mit in der Verantwortung, und Plattformen setzen die Regeln zunehmend technisch durch.
Gilt das auch für Schweizer Unternehmen?
Die EU-Verordnung gilt für den EU-Markt — aber ihr Radius reicht weiter, als viele denken:
Spielst du Ads in die EU aus (Meta- und Google-Kampagnen machen selten an der Grenze halt), gelten die EU-Regeln für diese Ausspielung.
Social-Media-Content ist grenzüberschreitend sichtbar; Plattformen wie Meta, TikTok und YouTube verlangen teilweise schon heute eigene KI-Labels.
In der Schweiz selbst gibt es aktuell keine ausdrückliche gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Massgeblich bleiben das Lauterkeitsrecht (UWG) — keine Täuschung über wesentliche Eigenschaften — und die Grundsätze der Lauterkeitskommission zur Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation.
Praktisch heisst das: Wer heute schon transparent kennzeichnet, ist auf beiden Märkten auf der sicheren Seite und muss im August nichts hektisch umbauen.
Wie kennzeichnest du richtig? Drei Ebenen
1. Sichtbare Kennzeichnung
Ein kurzer, ehrlicher Hinweis reicht — etwa «KI-generiertes Bild» in der Caption, im Impressum oder als dezenter Seitenhinweis. Wir handhaben es auf unserer eigenen Website genauso: Im Footer steht dauerhaft, dass visuelle Inhalte KI-generiert erstellt werden.
2. Plattform-Labels nutzen
Instagram, TikTok und YouTube bieten eigene KI-Kennzeichnungen beim Upload an. Nutze sie — sie erfüllen einen Teil der Pflicht automatisch und schützen vor nachträglichen Plattform-Sanktionen.
3. Saubere Herkunft der Inhalte
Professionelle Generierungs-Pipelines betten Herkunftsinformationen in die Dateien ein. Wenn du Visuals erstellen lässt, frag deinen Anbieter, wie er Kennzeichnung und Metadaten handhabt — seriöse Studios liefern Kennzeichnungs-Vorlagen gleich mit.
Schadet die Kennzeichnung der Performance?
Die Sorge ist verständlich — die Praxis zeigt das Gegenteil. Konsumenten reagieren nicht negativ auf gekennzeichneten KI-Content, solange er gut ist; sie reagieren negativ auf ent-täuschte Erwartungen. Ein transparent deklariertes, hochwertiges Kampagnenmotiv performt; ein aufgeflogenes Fake-Testimonial zerstört Vertrauen. Für AI-Influencer gilt das besonders: Die erfolgreichsten virtuellen Personas weltweit sind offen als solche deklariert — die Community folgt ihnen trotzdem, oder gerade deswegen. Wie ein sauber aufgesetzter virtueller Markenbotschafter entsteht, liest du im Leitfaden AI Influencer in der Schweiz erstellen lassen.
Checkliste für Schweizer KMU
Inventar machen: Wo setzt du heute KI-Bilder ein — Shop, Ads, Social, Print?
Sichtbaren Hinweis ergänzen (Website-Footer, Impressum, Captions).
Plattform-Labels beim Upload aktivieren.
Beim Visual-Anbieter nachfragen: Metadaten? Kennzeichnungs-Vorlagen?
Keine KI-Darstellungen realer Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung.
Häufige Fragen
Muss ich KI-Produktbilder im Onlineshop kennzeichnen?
In der Schweiz besteht dafür keine ausdrückliche Pflicht, solange das Bild das Produkt nicht täuschend verfälscht. Bei EU-Ausspielung und auf Plattformen gelten deren Regeln — ein genereller Transparenzhinweis ist der einfachste sichere Weg. Was KI-Produktfotografie kostet und wie sie abläuft, liest du im separaten Leitfaden.
Drohen Bussen?
In der EU sieht die KI-Verordnung empfindliche Sanktionen vor; in der Schweiz drohen bei Täuschung lauterkeitsrechtliche Konsequenzen. Das grössere Risiko für KMU ist aber reputativ: aufgeflogene Intransparenz.
Wer ist verantwortlich — ich oder mein Visual-Studio?
Beide Seiten haben Pflichten. Das Studio sorgt für saubere Herkunft und liefert Kennzeichnungs-Grundlagen; du bist für die korrekte Veröffentlichung verantwortlich. Genau deshalb gehören Kennzeichnungs-Vorlagen bei uns zum Lieferumfang.
Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Du willst KI-Visuals von Anfang an sauber aufgesetzt? Schau dir unsere KI-Produktfotografie an oder frag uns unverbindlich — Kennzeichnung und Nutzungsrechte sind bei jedem Paket geregelt.